Planer sollten gerade bei einem Neubau auch die über die Bauordnungen hinausgehenden arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben beachten.
Hier ist das konkret die GUV-I 8554 "Sicherheit in Feuerwehrhäusern - Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben"
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8554.pdf
Da es sich um eine Informationsschrift handelt können die Ziele natürlich auch anders erreicht werden. Die entsprechende Gemeindeunfallversicherung hilft gerne weiter.
Das Thema Sicherheit für Kritische Infrastrukturen lasse ich an dieser Stelle außen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Michel
www.bvob.de