Hallo,
habe zu gleichem Thema eine Frage. Wir sanieren ein MFH Gebäudeklasse 4 mit Holzbalkendecken. Gemäß Brandschutzkonzept sollen die Geschoßdecken im Bestand feuerhämmend (F 30) sein.
Dazu habe ich folgenden Text gefunden:
"Bei Holzbalkendecken haben verschiedene brandschutztechnische Untersuchungen gezeigt, dass bei historischen Deckenkonstruktionen in aller Regel eine Mindestfeuerwiderstandsdauer von 30 Minuten sowohl von unten als auch von oben vorliegt. Für Ertüchtigungen in brandschutztechnischer Hinsicht kann eine Bewertung von Unterdeckenkonstruktionen anhand der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse für Holzbalkendecken erfolgen.
Oft können bestehende Holzbalkendecken erhalten bleiben. Eine unterseitige Verkleidung und/oder die Verlegung eines Estrichs können ihren Feuerwiderstand erhöhen. "
Ich lese das so:
- Wenn ich die Decken unverändert lasse, dann sollte ich F30 erfüllen.
- Wenn ich die Decken nicht verändere (z.B. die Putzschicht der vorhandenen Decke nicht beschädige) und unter die Decke eine neue Decke abhänge (Rigips normale 12,5er Platte) dann erhöhe ich noch die Feuerfestigkeit und somit sollte eine normale Platte einfach beplankt ausreichen.
Lese ich das so richtig?
Micha