Hallo,
ich möchte diese Diskussion nochmals aufgreifen. Insbesondere geht es mir um die Führung der TRH-Wände bis an die Dachhaut und das TRennen von Sparren etc..
Über das Schutzziel sind wir uns, glaube ich, einig: kritisch ist der Brand im DG und das Eindringen von Rauch in den Treppenraum.
Dies kann ich verhindern, indem ich - wie Hr. Schächer bereits ausführte - die Wände DICHT an die Dachhaut anschließe.
Noch nicht einleuchtend ist mir, warum man Sparren, Pfetten, Lattungen etc. nicht über TRH-Wände führen darf. DAß es so besser wäre, leuchtet ein, aber auf welcher Grundlage sollten wir das fordern bzw. umsetzen? F90-A+M oder F60-A+M heißt doch lediglich, daß die Wand feuerbeständig / hochfeuerhemmend und widerstandsfähig gegen mechanisch Beanspruchung sein muß. Es heißt doch NICHT, daß sie alle anderen Anforderungen, die an Brandwände gestellt werden (Über-Dach-Führung, keine brennbaren Baustoffe darüber etc.)auch erfüllen muß. TRH-Wände sind eben KEINE BRANDWÄNDE.
Für den Fall, daß ich mit meiner oben beschriebenen Ananhme falsch liege, ist mit die praktische Ausführung noch nicht klar. Seitenwände des TRH sind kein Problem. Wie gehe ich aber mit über die rückwand laufende Sparren um. Trennt man die Sparren, liegt der TRH-Sparren auf der Rückwand auf und der ander Sparren, der bsp.-weise zur Firstpfette läuft, beginnt neben der TRH-Wand. Also beide dicht nebeneinander. Welchen Sinn macht da ein TRennen?? Oder arbeiten Sie hier mit Stahl?
Über ein Fortführung der Diskussion würde ich mich freuen!
Sylvester