Hallo Frau Ludwig,
wie ich Sie verstehe, könnte zur Bewertung die HE-Gruppenbetreung herangezogen werden. Hier heisst es unter
3.2 Rettungswege,
2) Innerhalb einer Nutzungseinheit dürfen keine Einrichtungen, Einbauten und Nutzungen mit erhöhten Brandlasten oder Brandrisiken, ausgenommen in der Gruppenküche (Nr. 4.6) und eine wohnungsübliche Möblierung angeordnet werden.
unter 4.6 Gruppenküche:
Im Bereich der Gruppenküche innerhalb der Nutzungseinheit muss sichergestellt sein, dass bei Abwesenheit des Personals kein Betrieb der Heiz, Koch- und Wärmegeräte möglich ist. Die Einhaltung dieser Auflage muss durch den Einbau technischer Vorrichtungen sichergestellt sein.
Unter Beachtung der beiden Passagen, die m.E. das gesetzlich gewünschte Schutzziel, in den vom Anwendungsbereich betroffen Einrichtungen definieren, kann der Betrieb eines offenen Kamins vermutlich nicht zugelassen werden.
Gruß,
J. Peters