Bundesland: Bayern Autor: Moelle Hallo Forenteilnehmer,
bei dem Bau von Kaltsoleleitungen, in einem Industrielager, verlaufen diese Stahlrohre durch mehrere Brandabschnitte. Die Durchführungen werden mit den zugelassenen Brandabschottungssystemen ausgeführt.
Ein Brandschutzgutachter weist nun daraufhin, dass diese Verfahrensweise nicht ausreicht, da sich im Brandfall die Rohrleitungen dehnen können und dabei die Brandabschottung beschädigen. Desweiteren verweist er auf die Rohrhalterungen (U-Stahl von der Decke bzw. von den Bindern abgehängt), die bei Wärmeeinwirkung nachgeben könnten und so die Rohrleitung "abbrechen" könnte und auch dadurch die Brandschottung beschädigt wird.
Diese Argumentationskette ist mir völlig fremd und wenn es nach dem Gutachter geht, dann müßten m.E. nahezu alle bestehenden Anlagen, die aus einer Rohranordnung bestehen stillgelegt werden.
Kennt einer von Ihnen auch so einen Fall und wie kann man diesen übertriebenen Forderungen entgegentreten. Bei Fortbestehen dieser Forderungen sehe ich sonst keine Möglichkeit irgendwelche Rohre durch Brandabschnitte zu verlegen.
MfG
Moelle