Hallo Diana.
Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass die Gebäude giebelständig sind, und dass Sie an der Giebelseite die Balkone anbringen wollen.
Vergessen Sie mal die Holzfassade im Bestand. Dahinter sind sicherlich gemauerte Wände. Und dafür haben Sie Bestandsschutz.
Nun wollen Sie neu die Balkone erstellen.
Stellen Sie sich vor, Ihre benachbarten Häuser wären aus Stahlbeton erstellt, mit Fassaden aus nicht brennbaren Baustoffen. Die Häuser würden direkt aneinander grenzen, dazwischen wäre eine Brandwand.
Wie müssten Sie dann den nachträglich erstellten Balkon aus brennbaren Baustoffen bauen? In Mecklenburg-Vorpommern nach § 30 LBO Abs. 10 mit einem Abstand, der der eigenen Ausladung entspricht, mit mindestens jedoch 1,00 m Abstand zur Brandwand. Denken Sie sich die Brandwand in die Mitte zwischen den Gebäuden, oder falls die Grenze dort nicht ist, auf die reale Grenze. Halten Sie mit dem neuen Balkon den nach § 30 Abs. 10 vorgegebenen Abstand zur gedachten Brandwand ein. Geringere Abstände sind nicht genehmigungsfähig, selbst bei Stahlbetonbauten.
Für den Rest beantragen Sie Bestandsschutz. Reden Sie darüber mit der Baurechtsbehörde.
Freundliche Grüße, Holger Nolte