Vorbemerkung: Ich gehe von einer natürlichen RWA aus, die in keinerlei Zusammenspiel mit Löschanlagen etc. steht.
Der Grund meiner Rückfrage zielte darauf ab, dass bei einer Ansteuerung über Brandmelder neben einem Temperaturmaximum auch der Temperturanstieg über die Zeit als Auswertungskriterium genutzt werden kann und damit eine bessere Auslösequalität erreicht wird.
Je nach Bemessungsgrundlage können unter Umständen so auch Reduzierungen der Öffnungsflächen erreicht werden.
Man geht bei einer Ansprechtemperatur von 70 °C von einer Umgebungstemperatur von maximal 60 °C aus.
Sollten die 60 °C überschritten werden, kann zwar auch die Ansprechtemperatur heraufsetzten; oder man reduziert die Umgebungstemperatur.
Es gibt auf dem Markt elektrische betriebene RWA-Anlagen, die auch als Lüftungsanlagen genutzt werden können. So könnte beispielsweise durch die Lüftungsfunktion mit ihren zahlreichen Steuermöglichkeiten / Sensoeren etc. eine themrishce Entlastung erreicht werden; die RWA-Funktion hat immer Prioritöt und wäre damit gewährleistet.
Allerdings gehört die Festlegung der Ansprechtemperatur nach meinem Verständnis aber auch zur Fachplanung.
Gruß
C. L.