das ist sprachlich eindeutig gegeben aber nirgends festgeschrieben:
die Dachhaut ist die Haut auf dem Dach,
die Dämmung ist darunter.
Die Festlegung hat eine weitreichnde Brandschutzfolge: "das oberste", die Haut, kann man mit einem Schlauch "beregnen", alles, was u n t e r der haut ist, ist unzugänglich, also nicht löschbar. Das brennt weg, obwohl die Feuerwehr löscht.
Wenn in Vorschriften n u r die Dachhaut brennbar sein darf dann deswegen, daß man einen Dachbrand löschen kann, die Dämmung kann man n i c h t löschen. mfg Schächer