1) Fristablauf: alle hessischen Vorschriften laufen automatisch nach 5 Jahren ab. Sollen sie weiter gelten, werden sie neu in Kraft gesetzt. Dieder "Innenliegende TrR" wurde wieder in Kraft gesetzt. Man kann das selbst nachlesen in der "Liste der Eingeführten Technischen Baubestimmungen" vom 14.1.2011, Musterliste Februar 2010, abgedruckt in der Homepage "WWW.Wirtschaft.Hessen.de" >> Baurecht >> Liste suchen ...
2) bei "gewöhnlichen Treppenräumen" geht man davon aus, daß irgendeiner auch ein Fenster oder eine Tür aufmacht, daß Luft reinströmt, daß die Luft oben abströmt. Bei "innenl TrR" hat man das explizit gefordert, daß 1 m? raus = 1 m? rein sich automatisch bzw. auf Melder hin öffnen. Man kann z.B. eine Oberlichtklappe über der Haustüre machen, die mit der RA öffnet ... funktioniert ganz gut. mfg Schächer