Hallo P.,
die MLAR lässt unter
4.3.2 den Einsatz von Mineralfasern mit einem Schmelzpunkz von mindestens 1.000°C zu.
4.3.3 c) "die Dämmung im Bereich der Leitungsdurchführung aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einer Schmelztemperatur von mindestens 1.000°C besteht, auch mit Umhüllung aus brennbaren Baustoffen bis 0,5 mm Dicke"
Somit ist die Folie eindeutig bis 0,5 mm zulässig, auch wenn die komplette Manschette nur als B2-Baustoff klassifiziert worden ist. Wichtig ist jedoch das nichtbrennbare Vlies mit 5 mm.
Die brennbare Folie mit kleiner 0,5 mmm kann im schlimmsten Fall auf dem Schreibtisch brennen. Wenn die Manschette eingebaut ist, wird die dünne brennbare Folie nie durch das Bauteil hindurch brennen können.
Sie benötigen für den Einbau kein ABP, da Sie hier die MLAR 4.3 nutzen. Für die Schmelztemperatur müsste es jedoch ein ABP des Materials geben.
Viele Grüße
M.