Hallo Forumsteilnehmer,
ich habe folgende Frage:
wie viele Rettungswege benötige ich einem Heizungsraum mit über 100KW Leistung?
Vorhanden sind 1 Rettungsweg über einen notwendigen Flur, der mit T30-RS abgeschottet ist. (Bestand)
Zudem gibt es keine Zustömlüftung vom Freien.
Allerdings gibt es eine kurze Tunnellösung ins Frei als 2. Rettungsweg, welcher aber durch Gerümpel versperrt wird.
Hier wurde von mir gefordert das Gerümpel zu Entfernen weil Rettungsweg ausgewiesen.
Der Brandschutz/Arbeitsschutzzuständige vor Ort wollte allerdings eine einfachere Lösung machen, in dem er den Rettungsweg ins Freie die Beschilderung entfernt, da ja kein Aufenthaltsraum.
Was sagt Ihr dazu meiner Meinung nach ist das zumindest in der BauO nur Unzureichend geregelt.
Dort wird für Heizungsräume (Räume mit keinem Daueraufenthalt) nur ein Notausgang gefordert.
ggf. fordern die Arbeitsschutzvorschriften noch einen 2. Notausstieg.
Hier liegt der Heizraum mitten im Keller ohne Außenwand.
Reicht da nur ein Notausgang? Ohne Zuströmöffung?
Der Raum ist ca. 36m? groß.