Gewächshaus: 28 x 120 m, ca. 3360 m2, Höhe ca. 5,50 m, an Längsseite bestehendes Gewächshaus angebaut, Kulturgewächshaus ? kein Besucherverkehr
-Fluchtwege und Notausgänge sind in Ordnung
-Kohleheizung mit 875 KW ist mit Glaswand vom Gewächshaus abgetrennt, Zugang von außen, Kohlebunker außerhalb
-ist die Aufstellung der Kohleheizung so in Ordnung, oder ist ein Heizraum erforderlich ?
-Nach Schreiben des Innenministeriums NRW wäre die Aufstellung von Feuerstätten nach FeuVO §5 ohne Brandschutzanforderungen ausreichend.
Gibt es in Bayern andere Erkenntnisse?
Gruß, Grebner