Hallo
Gebäudeklasse 4 in Hessen. Einseitig Anbau an Nachbargrenze mit Brandwand.
Die Brandwand wird 40-45 cm über Dach geführt.
Das Dachgeschoss ist als Holzkonstruktion errichtet, das Dach erhält umlaufend eine Attika aus Holz, die an zwei Stellen rechtwinklig an die Brandwand anschliesst. Die Dachabdichtung wird auch bis auf die Attika geführt, sodass die OK Brandwand nur noch 15 cm von der Dachhaut, OK Attika, entfernt ist.
Habe ich hier eine Abweichung von der HBO vorliegen, die teuer beantragt und nachträglich werden muss oder kann ich hier mal 5 grade sein lassen (und das als Nachweisberechtigter auch halbwegs ordentlich argumentieren)???