Hallo,
ich würde das, wie hier auch von vielen anderen immer wieder kund getan, nicht nur am Recht festmachen, sondern an dem was sinnvoll und u. U. auch notwendig ist.
Nach der Aussage handelt es sich
- um einen Kindergarten
- um einen Schlafraum im OG
Was ist vielleicht noch zu berücksichtigen:
- auch U3/U2 Kinder (evtl. keine Selbstrettung unter Anleitung sondern aktiver Rettung durch Personal erforderlich)
Lösungsansatz:
Ist der 1. Rettungsweg (TR) unmittelbar an einem Raum gelegen, der auch eines der Fenster zum 2.Rettungsweg (Außentreppe) hat (Risiko das gleichzeitig beide Rettungswege beeinträchtigt werden)?
Wenn ja:
- besser größerer Abstand oder Früherkennung durch intern vernetzte Rauchwarnmelder
(Risikobeurteilung wie lange es bis zu einem evtl. Brandereignis dauert bis beide RW beeinträchtigt werden)
Wenn nein:
- sollte bei einer Früherkennung eigentlich einer von beiden Rettungswegen für die Zeit der Rettung nutzbar sein
Grundsatz:
Es sollte heute eigentlich keine Umbauten in Kindertageseinrichtungen mehr geben, ohne das nicht auch eine (weitgehend flächendeckende) Überwachung zur Früherkennung von Bränden installiert wird.
Gruß
Wolfgang Cordier