Hallo Kollegen,
in einem Kindergarten soll die Leiterinnenwohnung im OG zu einem Schlafraum für Kinder umgenutzt werden. Ein direkter Zugang zu einem nach Baurecht notwendigen Treppenraum ist vorhanden. Mit den Umbaumaßnahmen wird ein zweiter baulicher Rettungsweg über eine Außentreppe geschaffen. Diese Außentreppe wird aber nur 1 m vor der EG-Fassade liegen, in der in diesem Bereich Fenster vorhanden sind.
Sind diese Fenster zur Sicherung des Rettungsweges in F30 oder G30 zu verschließen oder kann darauf wegen des ersten Rettungsweges über den Treppenraum verzichtet werden ?
Vielen Dank für Ihre Antworten
C. Börsing