Ich bitte um Fachkundige Hilfe!
Habe eine Bauvorhaben in Berlin wo ich in Planung eines Dachgeschossausbaus bin.
Das Mietobjekt ist 22Meter hoch und daher Gebäudeklasse 5 und es soll im Dachgeschoss mit 2 Wochnungen entstehen
In dem Gebäude befinden dich 2 Treppenhäuser.
Die erste Wohnung soll im Vorderhaus entstehen da ist die Planung des Rauchabzugs klar(Elektrisch gesteuertes Fenster an Höchster stelle mit not öffnung im EG)1 Fluchtweg Treppenhaus 2 Fluchtweg über Dachterrasse
Im Seitenflügel legen wir die Wohnung im 4OG mit dem Dachgeschoss zusammen. 1er Fluchweg die Treppe in der Wohnung 2er Fluchtweg Außentreppe im Treppenhaus.
Bis jetzt bin ich von aus gegangen das dort im Seitenflügel auch ein Rauchabzug wie im Vorderhaus elektrisch mit Steuerung im Eg verbaut werden muss.
Bei besichtigung bei einem vergleichobjektes was genau so ausehen soll wie unseres war das Fenster vorhanden im SF am höchsten Punkt aber es war nicht elektrisch angesteuert und im Eg war keine Steuerung! Bei dem Objekt wurde das Dachgeschoss 2006 ausgebaut
Hat sich was geändert in den Bestimmungen?
Wie ist es richtig ????
Wäre euch für eienn Fachlichen tip sehr dankbar