Hallo Zusammen,
Bei der Sanierung einer Turnhall aus dem Jahre ca. 1950 wurde festgestellt, dass die Betondeckung der tragenden Betonstützen, weniger als 1cm beträgt.
1950 war ja eine Betondeckung zwischen 1 und 1,5 cm ausreichend.
Abgesehen davon, dass die Ausführung der Betonstützen schlampig ausgeführt wurde, so dass heute eine Karbonatisierungstiefe von 9 cm vorhanden ist, und der Beton nur ca. C15 ist. Will sich der Architekt auf den Bestandsschutz beziehen und nur den 1cm wieder herstellen.
Meine Meinung zu dem Thema ist, dass diese Stütze keinen Bestandsschutz hat, da Sie nie Ordnungsgemäß hergestellt wurde.
Ist es eurer Meinung nach ausreichen, 1cm Betondeckung herzustellen, und zusätzlich für den Brandschutz mit Beplankung zu arbeiten, oder aber ist das Aufbringen von 3,5cm Spritzbeton notwendig?