Hallo Herr Huth,
Realer Fall:
GK5, im Treppenraum in jedem Geschoß neben Öffnungen zu 400-m2-NEs bzw. Fluren im KG auch Türen zu einzelnen Büroräumen, im KG ein Betriebsarztraum.
Türen EG bis OG5 T30-RS bzw. zu den Einzelbüros VDS.
Nur im KG soll für den spartanisch wie eine Gefängniszelle ausgestatteten 15 m2 Arztraum ein T30-Türe ERFORDERLICH sein? Die Gefahr, dass hier ein Brand entsteht bzw. die Gefahr für den Treppenraum ist doch hier nicht größer als bei einem der 3,20 m höher gelegenen Büros in den oberirdischen Geschoßen.
Die Türen zu klassischen Kellerfluren (eben ZUM Kellergeschoß) mit angrenzenden Technik- und Lagerbereichen, zu unmittelbar am Treppenraum liegenden Lagerräumen etc. erhalten - ganz entspr. dem Wortlaut der BayBO - T30-RS-Türen.
Damit ist dem Wortlaut der BayBO Genüge getan und das Schutzziel wirtschaftlich erreicht.
Natürlich kann man auch über das bauordnungsrechtlich definierte Schutzziel hinaus Sicherheit generieren - für den konkreten Einzelnen, der aufgrund über die Mindestanforderungen hinausgehender Brandschutzmaßnahmen dann nicht zu den gesellschaftlich akzeptierten 600-650 Brandtoten pro Jahr gehört ist´s sicher gut.
Stefan Blümel