Hallo Frank,
die Tabelle gilt nur für Stahlbetondecken mit im Beton eingelassenen Stahlträgern. Aus so einer Tabelle nur einen Teil herauszupicken ist nicht
zielführend. Die muss man ganz und nur für die betreffenden Bauteile anwenden.
Nach deutschem Baurecht muss die Feuerwiderstandsfähigkeit von Decken grundsätzlich sowohl von oben nach unten als auch von unten nach oben erfüllt sein. Die europäischen Klassifizierungen berücksichtigen lediglich eine Brandbeanspruchung von unten nach oben.
Damit auf eine zusätzliche Brandprüfung mit Brandbeanspruchung auf der Oberseite verzichtet werden kann, müssen feuerwiderstandsfähige Holzbalkendecken bei den Brandprüfungen oberseitig mindestens die in Bauregelliste A Teil 1 Nr. 0.1.2 aufgeführten konstruktiven Bedingungen erfüllen.
Feuerwiderstandsklasse REI 60:
Variante 1: 13 mm Spanplatten bzw. 21 mm gespundete
Schalung und
15 mm nichtbrennbare Dämmstoffe aus Mineralfasern mit einem Schmelzpunkt ≥ 1000 °C und
20 mm Estrich bzw. nichtbrennbare Trockenestrichplatten (mind. Klasse A2)
oder
Variante 2: 13 mm Spanplatten bzw. 21 mm gespundete Schalung und
30 mm Estrich bzw. nichtbrennbare Trockenestrichplatten (mind. Klasse A2)
Feuerwiderstandsklasse REI 90:
Variante 1: 13 mm Spanplatten bzw. 21 mm gespundete Schalung und
15 mm nichtbrennbare Dämmstoffe aus Mineralfasern mit einem Schmelzpunkt ≥ 1000 °C und
30 mm Estrich bzw. nichtbrennbare Trockenestrichplatten (mind. Klasse A2)
oder
Variante 2: 13 mm Spanplatten bzw. 21 mm gespundete Schalung und
40 mm Estrich bzw. nichtbrennbare Trockenestrichplatten (mind. Klasse A2)
Mit freundlichen Grüßen
Maynhard Schwarz