@ JeSchoppi: ;-)
zum ursprünglichen Thema:
Regelfall ist doch, dass bei einer Baumaßnahme u.a. beteiligt sind:
- Architekt
- Tragwerksplaner
- BSK-Ersteller
- ...
Das ganze ist eine arbeitsteiliger Prozess, der sich in Stufen entwickelt.
Üblicherweise nach dem Ping-Pong-System (= Dialog über Wochen und Monate).
Und es gibt EINEN, der das Werk entstehen lässt, den Architekten.
Und auch wenn die anderen Beteiligten gut und teuer sind (hoffe ich zumindest für uns alle) sind´s doch nur Helfer, Zuarbeiter, eben nur "Fach"ingenieure.
Insofern verstehe ich auch die Ausgangslage/Frage nicht so ganz.
Bis im Brandschutzkonzept (Leistungsphase 4) steht, dass die Decke F90 sein muss, hat sich die Welt ja auch schon eine Weile gedreht. D.h. man hat den Bestand erhoben, irgendwer hat festgestellt, dass die Bestandsdecke nur F30 hergibt, irgendwer hat festgelegt, dass die Decke und nach Abwägung aller vertretbaren Alternativen dennoch unbedingt F90 haben muss, der EINE hat seinen Bleistift gespitzt und das Wort "Kosten" auf seinen Designerblock gemalt etc.
Der EINE überlegt sich also spätestens seit der LP2, wie er nun preiswert die F90 herbekommt und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind.
Was die Decke pur hergibt sagt ihm z.B. der Statiker.
Dass das nicht reicht (F30 ungleich F90) weiß er selber.
Er sucht also Zusatzmaßnahmen um auf die F90 zu kommen.
Er sucht sich was für die Deckenunterseite und er legt einen Fußbodenaufbau fest.
Das gibt er dann dem Tragwerksplaner und der kann daraus hurtig ermitteln, ob sein tragendes und austreifendes Bauteil nun noch immer F30-B oder mittlerweile doch F90-B ist.
Wenn er dem EINEN was Gutes tun will weißt er ihn noch darauf hin, dass das erreichbare F90-B nicht dem LBO-feuerbeständig entspricht (abweichungsantrag etc.).
Aber PLANEN tut die Ertüchtigungsmaßnahmen auf F90 nicht der Tragwerksplaner sondern der EINE, der Architekt.
Und zwar bevor der Statiker dann den abschließenden Nachweis führt.
Stefan Blümel