Zur 2. Frage:
welche Abweichung wollen Sie für den Einbau einer T90-Türe in eine F60-Wand beantragen?
Eine Abweichung von der Zulassung der Tür kann man nur heilen, indem etweder der Inhaber der Zulassung (i.d.R. der Türhersteller) bescheinigt, dass es sich bei Ihrer konkreten Einbausituation nur um eine geringfügige Abweichung handelt, die nach wie vor von seiner Zulassung abgedeckt ist, oder Sie bzw. besser die türeinbauende Firma beantragt eine ZiE bei der ROB.
Eine Abweichung/Genehmigung durch uBA bzw. Prüf-SV geht nicht.
Aber vorher muss ein ganz anderer Punkt geregelt werden: Gebäudeabschlußwände sind öffnungslos.(Punkt!)
Die T90-Regelung für Öffnungen in BWs gilt explizit so nur für innere Brandwände.
D.h. das übliche Spiel: Abweichungsantrag, Begründung und Kompensation.
Am Besten Sie bauen gleich eine F90-Wand. Häufig billiger, überbordendes Angebot an praktikablen Systemen und Öffnungsverschlüssen.
Vergessen Sie einfach diesen Holzlobbyisten-Quatsch von wegen hfh.
Stefan Blümel