Alter Schwede...
1. Was für einen Anstrich wollen Sie denn für einen Anstrich auf den Schrank aufbringen? Spanplatte durch Anstrich F30??? Spanplatte durch Anstrich B1? Gibts beides nicht. Dann aber auch die Scharniere mit einem F30-Anstrich versehen, da die sonst abfallen, wenn das Lagergut anfängt zu brennen.
Was heisst den Schrank so sicher machen, dass er stehen bleibt? Ich denke nicht, dass Anforderungen an das Tragwerk von Schränken gestellt wird :)
Ansonsten Befestigung an der Wand. Wenn es im Flur so brennt, dass der Schrank aus Brandeinwirkungen umstürzt geht da eh keiner mehr her. Und die Feuerwehr hat Helme. Da fällt in Wohnungen einem viel mehr auf die Rübe.
Mal ehrlich entweder sich über das Material informieren oder das Ding weg und gegen einen Hartholzschrank ersetzen.
2. Ein Sicherungskasten = Unterverteiler darf nach LAR NRW im notwendigen Flur sein. Er muss nur nichtbrennbar abgetrennt sein. Sollte er das nicht sein, Metallkasten oder GK-Kasten und fertig.
@ Herr Müller:
Heute kein Kommentar zur LAR? ;)