Hallo Caddy,
was rauchst Du denn?
1) § 6 (3) GaStellV bezieht sich NUR auf das Tragwerk; hat mit Raumabschluss nichts zu tun.
2) Es gilt hinsichtlich Raumabschluss von offenen Kleingaragen § 8 (1) und (3) GaStellV: Explizit keine Anforderungen!
3) Art. 30 (7) BayBO heranzuziehen ist wohl ein Witz? Was ist, wenn der Carport nicht angebaut, sondern 10 cm vom Gebäude entfernt stehen würde? Immer noch ein Anbau?
Bei Deiner Bewertung man sich ja eigentlich die Frage stellen, ob es aus brandschutztechnischer Sicht überhaupt zulässig ist, Stellplätze an Außenwänden anzuordnen. Könnte ja brennen, das Auto, oder? Auch ganz ohne Carport...
Gruß
Werner Müller