Sehr geehrte Damen und Herren,
der Brandschutzatlas bezeichnet einen notwendiger Flur als einen ausschließlich horizontalen FR-Weg. In der MBO wird gleichzeitig eine Folge von mehr als 3 Stufen zugelassen.
Wie groß darf der Höhenunterschied werden, so dass aus dem Flur kein notwendiger Treppenraum werden muss?
Ich habe einen Flur in einem hallenartigen Gebäude, der einseitig an mehrere Geschosse eines anderen Gebäudes mit geringeren Geschosshöhen anschließt. Der Flur führt in 2 Richtungen ins Freie, wird gut belüftet, die Abstände und die Abtrennung passen. Nur die Decke will partout nicht nichtbrennbar (hier Abweichung B1) werden. Bisher habe ich einen anderen 1. baulichen FRWeg vorgesehen, möchte das aber nochmals klarer rechtlich abgrenzen und finde dazu aber keine weiterführenden Hinweise.
Gruß Arnulf