Hallo,
Im Treppenraum würde ich keine Brandlasten zulassen.
Im Flur ist grundsätzlich Rauch zu erwarten. Es muss jedoch die Brandausbreitung zwischen den angrenzenden Räumen über den Flur behindert werden (Baustoffklasse B1 +Abstände) und der Fluchtweg frei bleiben (Verankerung).
deshalb würde ich:
Aushänge nur hinter Glas in Blech-, >= B1 oder Massivhartholzkästen,
offene Schaukästen geringer Größe in A nur mit Tagesbedarf
Sitzmöbel > B1 oder Massivhartholz, fest verankert (um Verstellen der FRWege zu unterbinden)
jeweils im Abstand > 1m zueinander und mit Abstand zu Türöffnungen > 2,5 m
Alles in Brandschutzordnung >= Teil B verankern.
Na gut, einzelne Bilder hinter Glas im Treppenraum können wohl auch sein.
Die Maßnahme, eine Wand frei zu halten (siehe Clammer), finde ich auch gut.
Zu Pflanzen habe ich keine konkrete Meinung. Oben genanntes ist fest montiert. Die Pflanzen stehen aber so herum, lockern die Nutzung und werden eher durch anderes Herumstehendes ergänzt. Gerade dann, wenn kein besonders Beauftragter (Brandschutzbeauftragter, eventl Hausmeister) danach zu sehen hat, würde ich nichts Loses zulassen.
Ich stelle mir vor, dass die Pflanzen auch schlecht gepflegt sein, dadurch austrocknen können und so eher abfackeln.
Gruß Arnulf