Autor: birgit weldishofer Hallo Herr Battran,
danke für Ihre prompte Rückantwort
in der BayBO von 1974 steht:
Trennwände die weder tragen noch aussteifen, sind aus brennbaren Baustoffen zulässig, ........
Dann sind noch, analog der jetzt gültigen BayBO, die feuerbeständigen Trennwände, wo erforderlich aufgeführt.
Also würde doch der Ansatz der Branddirektion stimmen, es betrifft alle anderen Wände, für die nicht mehr vorgeschrieben ist, also jede Trennwand. Fakt wäre, keine Schranktrennwände zwischen den Büros bzw. nur mit Abweichung.
Liege ich da richtig?
besten dank im voraus und ein schönes Wochenende
Birgit Weldishofer