Hallo,
mir liegt ein Vorhaben für Grundaussagen mit rd. 5.000 m? IndBauRl vor.
Es sind keine Rauchschürzen vorhanden.
Diese 5.000 m? sind innenliegender Brandabschnitt d.h. keine Zuluft.
Die RA sind geschätzt 2% geometr. Grundfläche. Das heißt mit den untengenannten 0,5% aerodynamisch funktioniert.
Vorschriftenlage:
IndBauRL:
5.6.3 Für Räume nach Abschnitt 5.6.2 mit selbsttätigen Feuerlöschanlagen genügen natürliche Rauchabzugsanlagen mit mindestens 0,5 % aerodynamisch wirksamer Rauchabzugsfläche, bezogen auf die Fläche des Raumes.
Kommentar IndBauRL:
5. Für Räume mit selbsttätigen Feuerlöschanlagen werden Einrichtungen zur Rauchableitung nur zur ?Kaltentrauchung?, d. h. für einen kontrollierten
oder für einen gelöschten Brand erforderlich. Für natürliche Rauchabzugsanlagen wurde nach ausführlichen Diskussionen eine Fläche von 0,5 % aerodynamischer Grundfläche festgelegt.
Meine Frage:
Ist mit den 0,5% NRA im Dach das Schutzziel erreicht? Kaltentrauchung ? Belüftet in diesem Fall die FW mit einer Überdruckbelüftung aus dem anliegenden BA, oder wie kann man das Problem sehen? Wird dies irgendwo näher erläutert?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank.
Volker Steinborn