Darüber hinaus können folgende
Kriterien für eine Bewertung, ob Räume erhöhten Brandgefahren ausgesetzt
sind, im Einzelfall herangezogen werden:
- Mindestgröße (ab 20 m?) und
- Vorhandensein von Zündquellen und
- Vorhandensein von leicht entzündliche Materialien (z.B. Lösungsmittel,
brennbare Flüssigkeiten etc.) oder
- Durchführung feuergefährlicher Arbeiten (z.B. löten, schweißen, trennen)
Ist die Definition aus der Erläuterung zur SBauVO NW Teil 4 Hochhäuser.
Elektroverteilerräume würde ich Unter die Räume mit erhöhter Brandlast zählen, wegen Kabelbrand etc.. Zudem gab es ja auch mal die 7 KW Beschränkung für Elektroleitungen in notwendigen Fluren.
Bei Lüftungsanlagen ist das Ausmaß und die Technik zu beachten, bei einfachen Ventilatoren ohne große Schaltschränke mit Regeltechnik kann man bestimmt einen normalen Raum in F90 Herstellen für Keller normal. Bei großem e-technischem Aufwand würde ich auch hier zum Raum mit erhöhter Brandlast tendieren.