Hallo,
automatische Schiebetüren werden in der "Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen" (AutSchR, Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 6.18) behandelt und müssen über eine entprechende Zulassung verfügen; sie öffnen immer in Fluchtrichtung und im Störungsfall.
Dass die Türe immer - nicht nur im Brandfall - öffnet, wenn jeamnd darauf zugeht, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Technisch wäre es mölgich, dass die Türe nur öffnet, wenn sich jemand in Fluchtrichtung nähert und nach Geschaäftsschluss (= Keine Personen - auch Angestellte, Putzfrau etc.) geschlossen bleibt. Hier wäre jedoch der Zugang für die Feuerwehr zu klären.
Da eine Ansteuerung über die BMA eigentlich eher unüblich und m. E. auch nicht notwendig ist, würde ich darauf verzichten und die Türe gemäß AutSchR ausführen.
Gruß
C. Lammer