Ich weiß zwar nicht ob es in Bayern eine Richtlinie oder Verordnung über den Bau solcher Einrichtungen gibt (das wird dann aber sicherlich jemand anderes hier wissen und Ihnen antworten) aber, auch wenn die Informationen von Ihnen etwas dürftig sind (Größe der Einrichtung, Geschosse, Anzahl Bewohnerplätze etc) stellt sich mir die Frage, wie man heute noch darüber nachdenken kann, eine solche Pflegeeinrichtung ohne flächendeckende Brandmeldeanlage planen zu wollen.
Sie Fragen nach dem Stand der Technik. Auch wenn ich es nicht als Stand der Technik bezeichnen würde (rein formell) gehe ich davon aus, dass jeder pflichtbewusste Fachplaner für Brandschutz Ihnen sagen wird, das eine Pflegeeinrichtung einer Brandmeldeanlage bedarf.
Selbst wenn am Anfang überwiegend Pflegestufe 1 (die sich noch weitgehend selbst helfen können) vorhanden ist wird sich dies in kurzer Zeit ändern.
Wir haben oft Alarme auch in Wohnbereichen wo bei den Bewohnern mal wieder das Essen auf dem Herd angebrannt ist.
Vor kurzem gab es einen bericht im Fernsehen über Brände in solche Einrichtungen der selbst mich verwundert hat, wie viele Brände auch mit Todesfolge allein im letzten Jahr in solchen Einrichtungen zu verzeichnen waren.
Übrigens, die Einrichtung mit den meisten Todesopfern hatte keine flächendeckende Brandmeldeanlage, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Zur Frage der Aufschaltung zur Feuerwehr:
Aus meiner Sicht grundsätzlich erst einmal sinnvoll, aber evtl. bei kleinen erdgeschossigen Einrichtungen unter Umständen als Einzelfallbetrachtung ......
Allerdings .... haben solche kleinen Einrichtungen dann auch wieder das Problem das z.B. nachts nur eine Person da ist und sich dann
- die Zeit für die Erkundung evtl. verlängert
- die Zeit bis zur Hilfe für die unmittelbar Betroffenen sich verzögert da erst einmal der Notruf abgesetzt werden muss oder aber
- die Zeit bis zum Notruf sich verzögert und dadurch umfassende Hilfe erst später kommt
was wiederum bei Personen die sich nicht selbst helfen können nicht gut ist. Auch mal an die eigene Verantwortung gegenüber solchen Personen nachdenken.
So, das ganze hätte ich mir jetzt vermutlich sparen können wenn der nächste schreibt, dass es in Bayern eine Regelung gibt, die in solchen Einrichtungen eine Brandmeldeanlage vorschreibt ;-))
Ansonsten mal bei den Hessen nachschauen die sich viele Gedanken hierüber gemacht haben oder auch mal die Erläuterungen zur NRW Betreuungsrichtlinie (auf den Seiten des Bauministeriums NRW zu finden) nachlesen.
Gruß
Wolfgang Cordier