...zudem sei die (nicht böse gemeinte) Frage erlaubt, ob es heute keine fachliche Betreuung einer Diplomarbeit mehr gibt. Als ich meine Diplomarbeit geschrieben habe galt noch die Reihenfolge:
1. Eigenes Wissen
2. Recherche Lehrunterlagen
3. Kommilitonen fragen
4. Literatur- / Internetrecherche
5. Betreuer der Diplomarbeit fragen
Wir wollen ja keinen 2. Karl Theodor "produzieren" :)
Nichtsdestotrotz, habe ich mich verlesen. Da ihre Fläche KLEINER als 700m? ist, ist das Gebäude nur ein Sonderbau nach § 68 (1) Ziffer 16 BauO NRW.
Aber das GEBÄUDE ist ein Sonderbau. Inwiefern ein Brandschutzkonzept auf die Garage beschränkt werden kann, muss im Einzelfall mit der Bauaufsicht geregelt werden. In Ihrem Fall, da Diplomarbeit ==> komplettes Brandschutzkonzept, da der Regelfall.