Hallo Leute,
ich fange gerade mit meiner Diplomarbeit an. Ich hoffe, dass hier Einer mir behilflich sein kann.
Für den Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Mischnutzung ist in Nordrhein-Westfallen ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Es handelt sich um eine Tiefgarage im Untergeschoss, Läden im Erdgeschoss, Arztpraxen (ohne Operation) im 1. Obergeschoss, eine Pflegestation im 2. Obergeschoss sowie Wohnungen im Dachgeschoss.
Das Gebäude ist "Gebäude mittlerer Höhe" zugeordnet.
Frage: welche baurechtliche Verordnung gilt für Arztpraxen?
Krankenhausverordnung entfällt, weil dort nicht operiert wird.
Danke im Voraus