Liebes Forum.
Es geht um einen 25x25m großen, erdgeschossigen Ausstellungspavillion (Sanitär-Fachhandel) der in Stahl-Glas errichtet werden soll. Zu- und Ausgänge an allen Seiten. Da die Nutzungseinheit >500 m ist, ist es leider GK 3, und damit müssen nach LBO die tragenden Wände und Stützen feuerhemmend sein. An das Dach wird meines Erachtens nur die Anforderung harte Bedachung gestellt, wenn überhaupt, denn das Gebäude steht frei.
Verständlicherweise will der Planer die schöne Stahlkonstruktion nicht mit einem Schaumbildner zumoddern.
Ich fand, hier sei ein Antrag auf Abweichung ohne Kompensation begründet, denn wo liegt bei einem derart übersichtlichen Gebäude die Gefahr? Der Planer bekam aber im Gespräch mit dem vorbeugenden Brandschutz mitgeteilt, der Pavillion sei an die BMA der danebenstehenden Lagerhalle des Betriebes anzuschließen.
Liege ich falsch? Sieht das noch jemand so?
Gruss
S.Aloe