Hallo Herr Schramm,
sie haben es wohl überlesen.
"Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein notwendiger
Treppenraum oder ein Ausgang ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein."
Also aus dem Kellerraum 35m bis zum Treppenraum oder ins Freie, nicht nur bis in den notwendigen Flur.
Sie sollten da wohl einen 2. Ausgang einplanen.
Gruß
S.Aloe