Hallo allerseits,
bei den Abstandsflächen bin ich nicht so ganz sattelfest, deswege nochmal die Bitte einer Erklärung hier an die Diskutanten -
Wenn ich jetzt immer die 3m Abstand zur Grenze einhalten muss, für welche Fälle ist dann die 2,50m Regelung bei Brandwänden überhaupt relevant? nur bei Grenzbebauung, nur im Bestand?
Könnte ich z.B. bis 2,50m ranbauen, brauch dann noch keine Brandwand, muss aber beim Nachbarn eine Abstandsbaulast eintragen lassen?
Und zur Ausgangsfrage - die Forderung nach F30-Fenstern verstehe ich nicht, denn bei 3m Abstand gibt es eine solche Forderun nicht, erst bei
M. Koeppen