Hallo kkr71.
Sie argumentieren ähnlich wie unser Sachverständiger.
Es geht doch nicht darum, ob eine Maßnahme schmerzt, sondern ob sie erforderlich ist. Damit meine ich nicht "rechtlich" erforderlich, sondern erforderlich zur Erfüllung des Schutzziels.
Mich schmerzen die Maßnahmen sowieso nicht, wenn, dann ist es der Bauherr, der zusätzliche Rauchschürzen und Spezialanfertigungen von Türen und die vielen Zulassungen im Einzelfall zu bezahlen hat. Und der den Sachverständigen dafür bezahlt, dass er ihm eine optimierte Lösung erarbeitet, und nicht gefühlsmäßige Bedenken zu kompensieren versucht.
Unser Sachverständiger fordert eine "rauchschutztechnische Abtrennung" der Halle, selbst zu Räumen, die bereits brandschutztechnisch und raumhoch abgetrennt sind und teilweise in die Rauchabschnittsfläche auch deshalb nicht einzurechnen sind, weil sie eine eigene Entrauchung über NRA (2%) haben.
Wie gesagt, es handelt sich nicht um Türen zu Rettungswegen. Innerhalb der Halle befinden sich selbstverständlich Rettungswege in Form von Hauptgängen, schließlich handelt es sich um eine Industriehalle. Technikräume und Elektroräume werden auch selbstverständlich abgeschottet. Es handelt sich einfach um spezielle Arbeitsräume innerhalb des gleichen Brandabschnittes, die auch nicht mit feuerbeständigen Wänden von der Halle abgetrennt sind, sondern nur eben "räumlich", mit Verbindungstüren, die vielleicht dichtschließend, niemals aber rauchdicht sein können. Eine Brandmeldeanlage ist vorgesehen, Sprinklerung nicht.
Die Rauchabzugsanlage dient dem Schutzziel der Unterstützung des Löschangriffs der Feuerwehr. Die Rettungswege innerhalb der Halle können schon aufgrund der Hallenhöhe als gesichert gelten, auch dann, wenn es nicht in der Halle brennt, sondern im Raum nebenan. Die Rettungsweglänge ist in unserem Fall keineswegs ausgereizt.
Gibt es noch weitere Meinungen?
Grüsse
S.Aloe