Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage betrifft den Brandschutznachweis für ein Dachgeschossausbau im speziellem den Boden des DG.
Dachgeschossausbau genehmigt im Jahre 2005
Eine Ausführung nach Verlängerung findet nun 2011 statt.
Der Brandschutznachweis wird nun im Zuge der Arbeiten natürlich nach BayBo 2008 erstellt.
GBK: 5
GEbäude KG-4.OG und DG (->Dachgeschossausbau), Altbau
Dabei taucht auf, dass bei der Baugenehmigung von damals, keine Angaben oder Befreiungsanträge für den Boden bzw. Decke (Fehlboden) über letzten Stockwerk (4.OG) gestellt wurde oder auf den Plänen vermerkt ist.
Die Decke wäre gemäß in F90AB auszuführen.
Die Ausführung, Klassifizierung wird wenigstens von uns so gefordert.
Ist nun in einem Brandschutznachweis extra eine Befreiung etc. zu stellen oder geht man von der (alten) Baugesetzordnung aus, dass dies sowieso die Mindestvorraussetzung für einen Dachgeschossausbau ist.
Es besteht zwar ein Bestandschutz, aber dieser gilt ja nicht beim Brandschutz. Das heißt dass bei diesem DG Ausbau eben die F-Maßnahmen von oben stattfinden müssen, da das drunterliegende Stockwerk bewohnt ist.