Hallo,
ich habe eine Verständnissfrage. Ich plane eine Umnutzung eines Gebäudes mit Satteldach . GKL 3. Im Obergeschoss wird ein notwendiger Flur vorgesehen. Darüber befindet sich der nicht ausgebaute Spitzboden.
An die Spitzbodendecke allgemein besteht keine Anforderung, da kein Aufenthaltsraum darüber ist. Wie sieht es im Bereich des notwendigen Flures aus?
In der BayBO steht die Anforderung, dass die Flurwände bis zur Rohdecke geführt werden sollen. Aber die Decke erfüllt keine FW Dauer.
Bitte um kurze Ratschläge
Vielen Dank