Mal abgesehen davon dass ich dabei bleibe das die 1,4 m nicht ausreichend sind und ich mir eine sogenannte "phasenweise Entfluchtung" bei der Objektgröße nicht vorstellen kann ....
Vielleicht erst einmal prüfen ob die Bauaufsicht überhaupt einen Sicherheitstreppenraum akzeptieren würde.
Die SBauVO Teil 1 kennt keinen Sicherheitstreppenraum.
Im Gegenteil schreibt sie den zweiten baulichen Rettungsweg sogar vor:
§ 6(2) SBauVO
Versammlungsstätten **müssen** in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei **voneinander unabhängige** bauliche Rettungswege haben;
Ich könnte mir vorstellen, dass man hier, was die Rettungswege angeht, sehr restriktiv mit Abweichunge bzw. Erleichterungen umgeht. Sollte die Bauaufsicht auf die Umsetzung des §6(2) bestehen (wovon ich wie gesagt mal ausgehen würde) hat sich das Thema von selbst erledigt.
[In welcher Ecke soll das ganze gebaut werden? Vielleicht kennt man die Bauaufsicht und kann das ganze schon einschätzen].
Beim Ansatz von 150 Personen/Geschoss gehe ich mal von Räumen kleiner 100 qm aus, da ansonsten auch noch § 6(5) zu berücksichtigen wäre.
Gruß
Wolfgang