Hallo,
es handelt sich um eine erdgeschoßige, 1980 erbaute Versammlungsstätte (Fassungsvermögen 280qm /560 Personen , tatsächliche Nutzung unter 200 Personen , keine Stehveranstaltungen !).In der Baugenehmigung wird auf eine Ausnahmegenehmigung von §17 Satz 1 hingewiesen.
Bauart Dach : Nagelbinder (kein Dominoeffekt) mit schwerentflammbarer Unterdecke .
Entfluchtungszeit 2 Minuten
2 gegenüberliegende Fluchttüren 22m Luftlinie,je 2m lichte Öffnung (für 600 Personen).
In der Baugenehmigung wird auf eine Ausnahmegenehmigung von §17 Satz 1 hingewiesen.
Mein Vorschlag für Kompensation wären vernetzte Rauchmelder mit Alarmierung über Blitzlicht und Hupe in die Versammlungsstätte.
Wie seht ihr die Situation.Oder welche Kompensation wäre sinnvoll?