Hallo,
wir bearbeiten zur Zeit einen zweigeschossigen Dachausbau in einem Gebäude GK 4 in Bayern.
Dachgeschoß_2 = oben, über dem Kehlbalken, mit Aufenthaltsräumen
Dachgeschoss_1 = unten, auch mit Aufenthaltsräumen
In einer Broschüre der Versicherungskammer Bayern : Brandschutz - Ausbau von Dachgeschossen 12/2008 : Seite 8 , Tabelle 1 , Zeile 6+7 wird für die Anforderungen an die untere Dachschräge unterschieden, ob die raumabschließenden Bauteile (Decke über unterem Dachgeschoss_1 = hochfeuerhemmend) bis zur Dachhaut geführt werden oder nicht.
d.h. hochfeuerhemmende Decke bis zur Dachhaut = keine Anforderungen an die untere Dachschräge.
Wie muß ein Detailpunkt Decke / Dachschräge aussehen, wenn die "hochfeuerhemmende Kehlbalkendecke" durch die "Sparrendachschräge" bis zur Dachhaut geht ?
hochfeuerhemmende Kehlbalkendecke = schwimmender Estrich + Schalung + Kehlbalkenlage + Zwischendämmung + Unterdecke
Ist eine Ausführung, wie bei einem Brandwandkopf, der mit Mineralwolle bis dicht unter die Dachaut geführt wird, ausreichend, wenn die Sparren dann durch diesen ausgefüllten Bereich durchgehen ?
Bin gespannt auf die Detailvorschläge,
vielen Dank,
Uwe Hatwieger