Der Anbau GKL 3 (altes Theater mit Empore) wird zukünftig als Gaststätte genutzt, Sonderbau aber keine Versammlungsstätte. Der Anbau grenzt an das Hauptgebäude GKL 5 an.
Von den Gastplätzen Empore ist das EG über eine notwendige (offene) Treppe zu erreichen, mit direktem Ausgang ins Freie. Weiterer RW über notwendige Treppe im innenliegenden Treppenraum EG zum OG. ( 2 RW da keine anleiterbaren Fenster vorhanden)
Problem: der Innenliegende Treppenraum grenzt direkt an das höhere Hauptgebäude an, die Entrauchungsöffnung liegt im 5 m Brandüberschlagsbereich zu den Fenstern im 2. OG.
Frage 1: Ist das Problem technisch zu lösen, gibt es RWA ? Öffnungen mit Brandschutzanforderungen?
Waagrechter Leitungsverzug ist schwierig, da eine neue Öffnung im Dach geschaffen werden müsste.
Dachaufbau: 10 cm Betonplatten auf Stahlfachwerkträgern, unterseitig mit GK - Platten beplankt.
Frage 2: Wäre es alternativ möglich die bestehende Öffnung im Treppenraum mit aufgesetzter Drahtglasabdeckung , einschließlich fester ZU / Abluftöffnung im Rahmen einer Abweichung weiter zu betreiben?
Gruß
Thomas Grebner