ok, kann man hinterfragen;
doch wo wollen Sie die Abgrenzung bringen?
über der Tür nicht, 20 cm daneben doch, oder erst 50 cm oder vielleicht doch erst beim Meter? und neben der Tür im Flur? bei 40 cm noch nicht, oder bei 60 cm auch noch nicht?, erst beim meterfünfzig? .... (übringens gibt es bei feuerhemmenden Wänden tatsächlichen einen 20 cm-Bereich neben der Tür mit Erleichterungen bei Schalterdosen, gilt nicht bei feuerbeständigen Wänden; auch die LüAR hat Erleichterungen)
nee, hier müssen klare Abgrenzungen her und die sind nun mal die Wand, und der Feuerwiderstand der Schotts muss dem Feuerwiderstand der Wand entsprechen - basta! - siehe auch die Diskussion mit den Überströmöffnungen zur Belüftung von Räumen;
die Tür muss die FW öffnen zum Löschangriff; wenn aber oben drüber die Elektroleitungen durchbbrennen und den Einsatzkräften das Feuer von oben in den Kragen tropft, ist da garnicht mehr lustig; und wenn dann noch ´ne abgehängte Decke drunter ist, brennt es darüber lustig los und schneidet den Rückzugsweg ab; die Kabel sind nun mal Lunten, wenn´s brennt;
die Wände mit Anforderungen müssen raumabschließend und feuerwiderstandsfähig sein; zulässige "Löcher" sind nur Öfnnungen in der notwendigen Anzahl als Türen/Tore; alle andern Löcher sind in Wandqualität zu verschließen;
mfg
der Feuerteufel