Guten Morgen,
vielen Dank schon mal allen für die bisherige Diskussion.
Ich habe jetzt mal etwas drüber nachgedacht und spiele einfach mal den Advocatus Diaboli und ?spinne? drauflos.
Grundlage:
ich bin ein GU und muss Geld sparen. Liefern muss ich einen oder mehrere Märkte mit den unter Varianten erläuterten Randbedingungen.
Gemeinsame Grundlagen der Varianten:
Supermarkt (oder andere VkSt), erdgeschossig, immer Sonderbau, Größe Verkaufsraum jenseits 2.000m? BGF - eigenltich Anwendung MVkVO.
Rettungswege immer nach M-VkVO oder Bauordnung.
Mischungsverbot von Vorschriften lasse ich mal ganz außer Acht, dass eine rasche Räumung erfolgt setze ich mal voraus. Etc.
Variante 1:
Vollsortimenter mit 2.050m?, erdgeschossig
Anforderung M-VkVO:
Brandmeldeanlage, NRA (Nachweis einer raucharmen Schicht erforderlich), Tragwerk F30
Anwendung M-IndBauRL:
NRA (Nachweis einer raucharmen Schicht erforderlich)
K1: ohne BMA, Tragwerk in F30
K2: BMA, Tragwerk bis 2700m? in F0 aber Wäremabzugsfläche 5%
Einsparpotential K1: BMA
Einsparpotential K2: Tragwerk, aber gegenrechnen gegen andere Maßnahmen
Variante 2:
Vollsortimenter 3.050m?, erdgeschossig
Anforderung M-VkVO:
BMA, Sprinkleranlage, Tragwerk F0, keine RA (Lüftungsanlage entlüftet lediglich im Brandfall)
Anwendung M-IndBauRL:
K1 nicht möglich, da >3.000m?
K2: BMA, Tragwerk F30, NRA gemäß Nachweis
K4: Sprinkleranlage, Tragwerk F0, NRA 0,5%
Einsparpotential K2: fraglich, da Lüftungsanlage bei solcher Größe sowieso erforderlich
Einsparpotential k4: BMA, ansonten fraglich, da Lüftungsanlage bei solcher Größe sowieso erforderlich
Variante 3:
Vollsortimenter 5.050m?, erdgeschossig
Anforderung M-VkVO:
BMA, Sprinkleranlage, Tragwerk F0, keine RA (Lüftungsanlage entlüftet lediglich im Brandfall)
Anwendung M-IndBauRL:
K1 nicht möglich, da >3.000m?
K2: nicht möglich, da >4.500m?
K4: Sprinkleranlage, Tragwerk F0, NRA 0,5%
Einsparpotential k4: BMA, ansonsten fraglich, da Lüftungsanlage bei solcher Größe sowieso erforderlich und NRA zusätzlich. Ansonsten ggf. Einsparpotentiale bei Verwendung von B1-Dämmung statt mineralischer Dämmung auf den Dächern.
Zusammenfassung:
Unterhalb der 3.000m?-Grenze Einsparpotential am Tragwerk. Oberhalb ggf. an der BMA (wenn auch sicher nicht sinnvoll).
Zu den Nachweisen und Möglichkeiten nach DIN 18230 kann ich nichts sagen.
Weiteres:
Bei uns in Hessen muss so etwas ja Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle abnicken; deren Kooperation wäre also zwingend erforderlich. Vorgehen in anderen Bundesländer (in NRW oder Bayern ggf. der Prüfsachverständige ausreichend?).
Erfordernisse Abweichungen, Ausnahmen etc. bzw. sonstige Konflikte aus dem Baurecht?
Eventuelle Grundlagen (?):
Sonderbauverordnung gilt unmittelbar. Also ? wie davon wegkommen? Über Innovationsklausel §3 (3)? Die gilt wiederrum nur für Technische Baustimmungen.
"HE-HBO 2.8
Soweit für die in § 2 Abs. 8 aufgeführten Sonderbauten Verordnungen erlassen
sind, gelten diese unmittelbar.
Bestehen Richtlinien, sind diese auf der Grundlage des § 45 im Einzelfall umzusetzen, indem die Pflicht zur Beachtung in der Baugenehmigung angeordnet wird. Soweit keine Sonderbauverordnungen bestehen, können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt oder
Erleichterungen zugelassen werden (§ 45). Vgl. auch Nr. 2.3.2." (Nimmt Bezug auf §2 (8) Sonderbauten)
Sinnhaftigkeit? Ich weiss nicht.
Gruß Tapp