Ja geht das denn, F90-BA? BA bedeutet nach HBO Anlage 1 die allseitig brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen. Dann können die Sparren nicht auf der Pfette liegen oder es wird vom Prüfzeugnis abgewichen.
Die HBO fordert nur F90-B. Bekleidet man nur unterseitig, brennen die Mittelpfetten ggf. seitlich an.
Herr Schächer hat die Antwort m.E. mit der Dachschrägenbekleidung ja oben schon gegeben. Nur die Zuordnung der Klassifizierungen ist mir nicht verständlich. In diesem Fall muss doch die Dachschrägenbekleidung F90-B entsprechen, richtig?
Die ggf. Decken und Pfetten tragenden Massivwände dürfen mit F60-A dagegen früher versagen. Ist das eigentlich in der HBO unglücklich formuliert oder gewollt, dass Holzteile im Dach bei einem Massivbau der Geb.-Kl. 4 länger standhalten? Traut man F60-B nicht? Weiß das jemand?
G.Karstens