Wenn ich die BayBO richtig verstehe, bin ich der Meinung, dass die Zeichnungen im Brandschutzatlas 4.2-1 und 4.3-3 zumindest für Bayern nicht korrekt sind. Hier wird die Decke (rosa, Ziffer 1) dargestellt, als ob sie eine Brandschutzanforderung erfüllen müsste, obwohl die BayBO das in Art. 29 Abs.1 Satz 3 (1.) "...gilt ...im Dachgeschoss nur, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind..." ausdrücklich ausschließt.
In konkreten Fall geht es um die Decke von der Dachgeschosswohnung zum ungenutzten Spitzboden (Gkl.3, nach Höhe kein Aufenthaltsraum). In der ursprünglichen Genehmigung wurde feuerhemmend gefordert, was offensichtlich nicht ausgeführt wurde und jetzt ist die Frage, ob wir das Nachrüsten müssen. Ich meine nein (s.o.)
Ich bin gespannt auf Meinungen!