Hallo Kollegen,
in einem Neubau der Gebäudeklasse 4 in Hessen wurde im Treppenraum eine Kunststoffdispersionsfarbe mit Raufasereffekt auf den Putz aufgebracht. Das ist ein Acrylat-Copolymer mit Zellulosespänen (Brillux Flüssige Raufaser ELF 902).
Der Hersteller gibt an, eine Brandprüfung sei nicht erforderlich und nicht üblich. Die Beschichtung sei dünner als 0,5 mm, die Zellulosespäne ständen nur partiell heraus.
Gemäß DIN 4102-4 Ziffer 2.2 bleibt bei den Wänden und Putzen usw. die Baustoffklasse A erhalten, wenn sie oberflächlich mit Anstrichen auf Dispersions- oder Alkydharzbasis oder mit üblichen Papier-Wandbekleidungen (Tapeten) versehen sind.
Gemäß DIN 4102-2 Ziffer 8.9 werden Bauteile durch übliche Anstriche und Beschichtungen bis zu etwa 0,5 mm Dicke in ihrer Feuerwiderstandsdauer nicht beeinträchtigt.
Die 0,5 mm wird auch in anderen Stellen als Grenzwert genannt, z.B. RbBH, VollzBekThürBO.
Wie verhalten wir uns, wie sind Ihre Auffassungen?
Ist die flüssige Raufaser zu akzeptieren und unbedenklich?
Wie steht es mit Raufasertapeten (Papier mit Holzspänen)? Mit Schieblehre messe ich 0,7 bis 0,8 mm (mittlere Dicke geschätzt < 0,5 mm).
Sind sogar Vinyltapeten vertretbar, falls die Dicke 0,5 mm nicht überschreitet (das ist nicht die Regel)?
MfG G. Karstens