Von einem Journalisten wurde nachgefragt, wie der Bergriff "Organisatorischer Brandschutz" in wenigen Worten zu erklären sei. In Ermangelung einer adäquaten und laienverständlichen Antwort wurde durch die Fachleute des Bundesverbandes organisatorischer Brandschutz unten stehende Definition geschaffen. Sie ist nach journalistischen Richtlinien aufgebaut ist. Das heißt, das Wichtigste kommt zuerst, von unten her kann gestrichen werden.
Hier der Stand 24. Februar 2011:
Organisatorischer Brandschutz teilt sich in betrieblichen Brandschutz und Brandschutzaufklärung, bei Kindern auch Brandschutzerziehung genannt.
Der betriebliche Brandschutz ist die Lehre von objektangepassten Verhaltensweisen zur Verhütung von Brandereignissen. Sie sollen eine wirkungsvolle Alarmierung sowie organisierte Räumung des Gebäudes ermöglichen.
Organisatorische Brandschutzmaßnahmen sind einerseits nötig, um die Wirksamkeit der baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen und andererseits, um die Menschen zum brandschutzgerechten Verhalten zu bewegen.
Das Gesamtkonzept für den betrieblichen Brandschutz hat den Namen Brandschutzordnung und regelt die
- Verhütung von Bränden
- Begrenzung von Brandschäden
- Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen
- Schulung und Sensibilisierung im brandschutzgerechten Verhalten
- Nachsorge nach Schadenereignissen
Die Brandschutzordnung ist in drei Teile gegliedert.
A: Aushang für Besucher
B:Maßnahmen und Regeln für Beschäftigte
C: Regelungen für speziell mit dem Brandschutz befasste Mitarbeiter
Für Verbesserungsvorschläge oder wichtige Zusätze ist der Bundesverband organisatorischer Brandschutz offen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Michel
www.bvob.de