Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
habe eine Verständnisfrage zu dieser Tabelle.
Die Fußnote Nr.3 sagt doch dass ich die Brandabschnittsgröße für Gebeäude geringer Höhe bis 1600m?zul.Größe auslegen kann.
Meine Halle:
30x50m 2-geschossig,GKl.3 (Ausstellungsräume)
ist also in F30 mit Sicherheitskategorie K1 möglich,
wenn auch der Wärmeabzug >5% erfüllt ist.
Der Tabellenwert sagt ja da eigentlich
max.800m? , aber eben mit Fußnote 3 als Zusatz.
Sehe ich das richtig?
Irritieren tut mich das bei Flächen bis 1600m? lt.Tabelle
ja dann Sicherheitskategorie 3.2 zutreffen würde.
Wäre über eine kurze Hilfestellung sehr dankbar.
Mit bestem Dank
U.Schulz