Hallo JeSchoppi,
danke für die Antwort.
Ich habe jedoch weder Platz für die Aufstellflächen noch könnte ich die anfahren, da eine Durchfahrt zwischen Gebäude und Baugrenze nicht möglich ist. Sonst hätte ich ja die Umfahrt.
Ich habe nur 1 m zwischen Gebäude und einen Grünstreifen (8 m), der nicht bebaut/überfahren werden darf und hoch bepflanzt sein muss (ja, so stellen die sich an. Hat was mit den Vorgaben aus dem Bebauungsplan und dem Schallschutz zu den Anwohnern zu tun).
Also kann man das Objekt 4-seitig anfahren (von vorn und beide Seiten komplett, von hinten die ersten 100 m von rechts und links, dann fehlt nur das ca. 80 m lange Mittelstück).
Das reicht der Behörde aber nicht ohne Weiteres.
Wer sagt, dass eine Umfahrt eine Umfahrt sein muss? Wo ist die Schutzzieldefinition? Reicht es nicht, wenn ich von allen Seiten herankomme? Muß ich den letzten Meter anfahren können, auf dem ich mich dann eh nicht hinstellen kann, weil ich zu nah am Gebäude bin?
Steht in der DIN 14090 eigentlich irgendwo, in welchen Abständen ich Feuerwehraufstellflächen herstellen muß?